Schwerpunkt Betriebshaftpflichtversicherung und Produzentenhaftung
Schadenrisiken realisieren sich bei arbeitsteiliger Wertschöpfung in einem gemeinsamen Projekt (z. B. Bauvorhaben) bzw. bei industrieller Weiterverarbeitung im Rahmen einer Wertschöpfungskette (z. B. Kfz-Fertigung) oft ohne Vorlaufzeit und mit vollem Schadenbild. Da die Kosten zur Behebung bzw. zum Ausgleich der Schäden in der Regel den Wert des eigenen Erzeugnisses oder der eigenen Dienstleistung um ein Vielfaches übersteigen, kommen Unternehmen, die diese Schäden durch ihr Erzeugnis oder ihre Dienstleistung verursacht haben, häufig in Bedrängnis. Die Kanzlei macht es sich zur Aufgabe, Haftungsrisiken der Unternehmen vor Eintritt des Haftpflichtfalls zu erkennen und zu verringern sowie im Haftpflichtfall, die Unternehmen zu schützen und ihre Geschäftsbeziehungen zu bewahren.
Hersteller, Händler, Assembler, Werkunternehmer, Ingenieure, Lohnfertiger und andere gewerbliche Dienstleister unterstützt die Kanzlei beim legal risk management (dem Erkennen und Vermeiden schadenstiftender rechtlicher Probleme). Bei Außenwirkung betrifft dies etwa die Zuarbeit bei Vertragsverhandlungen, die Optimierung der hauseigenen Formulare und Textbausteine, von Einkaufs- und Lieferbedingungen und die Verbesserung des Ausbildungsniveaus des Vertriebs durch Schulungen. Bei internen Angelegenheiten geht es um die rechtliche Umsetzung unternehmerischer Vorgaben und Ziele, z. B. zur Senkung der Fehlerquote, Erweiterung der Produktlinien, Ansteuerung neuer Märkte oder um Konfliktlösungen, etwa arbeits- und gesellschaftsrechtlicher Art. Im Schadenfall ist die Unternehmenssicherung Ziel. Es gilt, eine Aufarbeitung im Schulterschluss mit den Beteiligten und die geschäftsbeziehungsbewahrende Abwicklung sicher zu stellen. Im Regress- und im Versicherungsfall wird die Durchsetzung der Ansprüche des Unternehmens betrieben oder die Forderungsabwehr.
Für Versicherungsmakler ohne eigenen Juristen will die Kanzlei quasi externe Rechtsabteilung und für Makler mit juristischem Personal qualifizierte Entscheidungshilfe sein. Sie klärt haftungs- und versicherungsrechtliche Fragen zu Konkurrenzpolicen und selbst vermittelten Verträgen, überprüft den Maklervertrag und die Maklervollmacht, begleitet Präsentationen, gibt im Schadenfall Empfehlungen und Textvorschläge zur Schadensachbearbeitung, führt Verhandlungen mit dem VR und Anspruchstellern und bietet anspruchsvolle Vorträge sowie Schulungen zum Haftpflichtversicherungs-, Makler- und Haftungsrecht.
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